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1989
Sonstige
OLG
OLG Nürnberg
OLG Nürnberg vom 16.10.1989
10 WF 3389/89
Normen:
BGB
§
1565
Abs.2;
Fundstellen:
DRsp I(166)212a
FamRZ 1990, 630
OLG Nürnberg - 16.10.1989 (10 WF 3389/89) - DRsp Nr. 1992/9961
OLG Nürnberg,
vom 16.10.1989
- Aktenzeichen 10 WF 3389/89
DRsp Nr. 1992/9961
Erst nachträgliche Kenntniserlangung von schwerwiegenden Straftaten des Ehegatten als Grund für eine 4jährige Freiheitsstrafe stellt keine unzumutbare Härte (Abs. 2) dar.
Normenkette:
BGB
§
1565
Abs.2;
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