OLG Nürnberg, vom 26.11.1985 - Aktenzeichen 10 WF 3436/85
DRsp Nr. 1994/12994
Eine analoge Anwendung des § 1379BGB auf eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Anfangsvermögens ist wegen der abschließenden Regelung in § 1379BGB ausgeschlossen.
Anderer Ansicht ist das SchlHOLG, FamRZ 1983, 1126, das es nicht für ausgeschlossen hält, daß im konkreten Fall auch eine Auskunftspflicht betreffend das Anfangsvermögen zu bejahen sei.