I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 21.1.2011 wird zurückgewiesen.
II. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin eventuell im Beschwerdeverfahren entstandene Kosten zu erstatten.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
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