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1985
Sonstige
OLG
OLG Saarbrücken
OLG Saarbrücken vom 16.04.1985
6 UF 239/83
Normen:
BGB
§
1373
;
Fundstellen:
FamRZ 1985, 710
LSK-FamR/Hülsmann, § 1373 BGB LS 6
OLG Saarbrücken - 16.04.1985 (6 UF 239/83) - DRsp Nr. 1994/13285
OLG Saarbrücken,
vom 16.04.1985
- Aktenzeichen 6 UF 239/83
DRsp Nr. 1994/13285
Renten und Abfindungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz fallen nicht in das Anfangsvermögen sondern in das Endvermögen.
Normenkette:
BGB
§
1373
;
Fundstellen
FamRZ 1985, 710
LSK-FamR/Hülsmann, § 1373 BGB LS 6
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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