OLG Stuttgart, vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 16 UF 450/89
DRsp Nr. 1992/10118
Bei der Berechnung des für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Anfangsvermögens ist eine Schenkung auch dann mit ihrem vollen Wert zu veranschlagen, wenn gegen den Beschenkten während der Ehe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht wird.