Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 3 werden der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen - Familiengericht - (Richter) vom 19.05.2011 und der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Nürtingen - Familiengericht - vom 06.04.2011, Az. jeweils
aufgehoben.
2.Die Rechtspflegerin beim Amtsgericht Nürtingen - Familiengericht - wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten Ziff. 3 auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts erneut zu entscheiden.
3.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Im Übrigen trägt der Beteiligte Ziff. 2 die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: € 8.886,06
I.
Die Beteiligte Ziff. 3 verfolgt als zuständiger Sozialhilfeträger ihren durch den Beschluss der Rechtspflegerin vom 06.04.2011 zurückgewiesenen Antrag auf Titelumschreibung auf Grund einer Rechtsnachfolge kraft gesetzlichen Forderungsübergangs weiter.
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