OLG Zweibrücken - 06.12.1973 (2 U 40/73) - DRsp Nr. 1994/13764
OLG Zweibrücken, vom 06.12.1973 - Aktenzeichen 2 U 40/73
DRsp Nr. 1994/13764
Wird die Zugewinngemeinschaft durch Prozeßvergleich aufgehoben, so tritt für die Berechnung des Zugewinns der Zeitpunkt der Klageerhebung jedenfalls dann nicht an die Stelle der Beendigung des Güterstandes, wenn lediglich eine Zahlungsklage, nicht aber eine auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gerichtete Gestaltungsklage erhoben war.