»... Art. 20 Abs. 2 EGBGB n. F. und der entsprechend geändert § 40 Abs. 1 JWG stellen für das Rechtsverhältnis zwischen Mutter und Kind nunmehr auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes ab. Seitdem ist in Rechtspr. und Lit. umstritten, ob ausländische ne. [nichteheliche] Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 20 Abs. 2 EGBGB i. V. m. §§ 1705 ff. BGB und 40 Abs. 1 JWG kraft Gesetzes einen Pfleger erhalten oder ob Art.
Auf diese Streitfrage kommt es im vorl. Fall [des nichtehelichen Kindes einer US-amerikanischen Staatsangehörigen, die in der amerikanischen Armee dient] jedoch nicht entscheidend an. Denn dem Eintritt einer Amtspflegschaft gemäß § 40 JWG i. V. m. §§ 1705 ff. BGB steht hier bereits Art.
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