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1987
Sonstige
OLG
OLG Zweibrücken
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 03.02.1987
2 WF 91/86
Normen:
BSHG
§
90
Abs.
2
;
UVG
§
7
Abs.
1
S. 1;
ZPO
§
727
;
Fundstellen:
DAVorm 1987, 373
FamRZ 1987, 736
JurBüro 1987, 929
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 03.02.1987 (2 WF 91/86) - DRsp Nr. 1995/6461
OLG Zweibrücken,
Beschluß
vom 03.02.1987
- Aktenzeichen 2 WF 91/86
DRsp Nr. 1995/6461
Im Gegensatz zu §
90
Abs.
2
BSHG
setzt der Forderungsübergang nach §
7
Abs.
1
S. 1
UVG
eine Überleitungsanzeige nicht voraus.
Normenkette:
BSHG
§
90
Abs.
2
;
UVG
§
7
Abs.
1
S. 1;
ZPO
§
727
;
Fundstellen
DAVorm 1987, 373
FamRZ 1987, 736
JurBüro 1987, 929
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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