OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.09.1995 (3 W 100/95) - DRsp Nr. 1996/23220
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.09.1995 - Aktenzeichen 3 W 100/95
DRsp Nr. 1996/23220
»1. Die Wirksamkeit der Erklärung, mit der sich ein durch Legitimation ehelich gewordenes Kind an den von seinen Eltern gewählten Ehenamen anschließt, scheitert nicht daran, daß die hierzu gem. § 1616a Abs. 1 Satz 4 BGB erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erst erteilt wird, nachdem das Kind seine Anschließung gegenüber dem Standesbeamten erklärt hat.
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