Die Parteien sind verheiratet, die Klägerin bewohnt seit jedenfalls Dezember 1998 das im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehende Haus.
Die am 24.01.1941 geborene Klägerin verdient durch gelegentliche Mitarbeit in Haushalten durchschnittlich 126,-- DM monatlich, insoweit wurde in der Berufungsinstanz der Ansatz des Familiengerichtes nicht angegriffen, die Klägerin hat lediglich darauf hingewiesen, dass sie zu diesen Tätigkeiten nicht verpflichtet sei.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|