Randvermerk im Geburtenbuch über Änderung des Familiennamens von Aussiedlern
BayObLG, Beschluß vom 04.04.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 173/94
DRsp Nr. 1995/4827
Randvermerk im Geburtenbuch über Änderung des Familiennamens von Aussiedlern
»Haben Aussiedler ihren Familiennamen durch Erklärung gemäß § 94BVFG geändert, so ist dieser durch einen Randvermerk im Geburtenbuch des Kindes zu vermerken.«
Normenkette:
BVFG § 94 ; PStG § 30 Abs. 1 S. 2;
Gründe:
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