Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts
BGH, Urteil vom 13.11.1963 - Aktenzeichen V ZR 56/62
DRsp Nr. 1994/6191
Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts
A. Die Vorschrift des § 1365BGB enthält ein absolutes Veräußerungsverbot. B. Die Umdeutung eines schwebend unwirksamen Vertrages ist jedenfalls dann möglich, wenn er durch Verweigerung der Genehmigung endgültig unwirksam geworden ist; für den mutmaßlichen Parteiwillen ist hierbei die Zeit des Abschlusses des Vertrages maßgebend.