Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 16.08.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000 Euro (§§
I.
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