Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Versorgungsausgleich leicht gemacht
SICHERHEIT GEWINNNEN UND HAFTUNGSFALLEN VERMEIDEN
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Start
Praxisleitfaden
Tabellen
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Start
Praxisleitfaden
Tabellen
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Rechtsprechung
2007
Sonstige
OLG
OLG Zweibrücken
OLG Zweibrücken - Beschluss vom 04.09.2007
3 W 186/07
Normen:
ZPO
§
78
Abs.
1
;
ZPO
§
172
;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 792
MDR 2008, 102
OLGReport-Zweibrücken 2007, 914
Vorinstanzen:
LG Landau in der Pfalz - 2 O 182/04 - 15.07.2007,
Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Anwaltszwang?
OLG Zweibrücken,
Beschluss
vom 04.09.2007
- Aktenzeichen 3 W 186/07
DRsp Nr. 2007/22781
Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Anwaltszwang?
»Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung über Richterablehnung im Zivilprozess.«
Normenkette:
ZPO
§
78
Abs.
1
;
ZPO
§
172
;
Entscheidungsgründe:
Das Rechtsmittel ist in zweifacher Hinsicht nicht zulässig.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Bestellformular
Bezugszeitraum 12 Monate
14 Tage-Test kostenlos
19,95 Euro mtl. zzgl. 7% USt.
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen