Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerden nach §
I.
Der Verfahrensablauf ergibt sich aus dem Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1995, Az. 1 BvR 323/95 und 1 BvR 610/95, auf den insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
II.
Den Äußerungsberechtigten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
III.
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