Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit es die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Folgesache über den Versorgungsausgleich betrifft.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung.
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