OLG Celle - Beschluss vom 24.05.2007
17 UF 72/07
Normen:
HKÜ Art. 12 Art. 21 ; IntFamRVG § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1587
FamRZ 2007, 1587
FuR 2008, 242
FuR 2008, 242
OLGReport-Celle 2007, 590
OLGReport-Celle 2007, 590
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 42015/07

Rechtswidrigkeit der Mitnahme von Kindern durch die allein sorgeberechtigte Mutter

OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 17 UF 72/07

DRsp Nr. 2008/22230

Rechtswidrigkeit der Mitnahme von Kindern durch die allein sorgeberechtigte Mutter

Hat die nach einer Sorgerechtsvereinbarung allein sorgeberechtigte Kindesmutter zwei gemeinsame minderjährige Kinder von Italien nach Deutschland verbracht, kommt auch in Ansehung des hierdurch verletzten Umgangsrechts des Vaters eine Rückführung nach Art. 12 Abs. 1 HKÜ nicht in Betracht.

Normenkette:

HKÜ Art. 12 Art. 21 ; IntFamRVG § 40 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Kindeseltern streiten darüber, ob die Antragsgegnerin die beiden gemeinsamen Kinder ####### und ####### widerrechtlich von Italien nach Deutschland verbracht hat und ob vom Antragsteller daher die Rückführung der beiden Kinder nach Italien verlangt werden kann.

a) Aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft des Antragstellers (nachfolgend Kindesvater) mit der Antragsgegnerin (nachfolgend Kindesmutter) sind zwei Kinder, nämlich der am ####### geborene, somit jetzt #######-jährige ####### und die am ####### geborene, somit jetzt #######-jährige Rebecca hervorgegangen. Im September 2004 haben die Parteien sich getrennt. Die Folgen der Auflösung ihrer Beziehung haben die Parteien am 21. Dezember 2004 in einer schriftlichen Vereinbarung (Bl.94 - 97 d.A.) geregelt, in der sie hinsichtlich der gemeinsamen Kinder unter Ziffer 1) folgende Regelungen getroffen haben :