I. Die Kindeseltern streiten darüber, ob die Antragsgegnerin die beiden gemeinsamen Kinder ####### und ####### widerrechtlich von Italien nach Deutschland verbracht hat und ob vom Antragsteller daher die Rückführung der beiden Kinder nach Italien verlangt werden kann.
a) Aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft des Antragstellers (nachfolgend Kindesvater) mit der Antragsgegnerin (nachfolgend Kindesmutter) sind zwei Kinder, nämlich der am ####### geborene, somit jetzt #######-jährige ####### und die am ####### geborene, somit jetzt #######-jährige Rebecca hervorgegangen. Im September 2004 haben die Parteien sich getrennt. Die Folgen der Auflösung ihrer Beziehung haben die Parteien am 21. Dezember 2004 in einer schriftlichen Vereinbarung (Bl.94 - 97 d.A.) geregelt, in der sie hinsichtlich der gemeinsamen Kinder unter Ziffer 1) folgende Regelungen getroffen haben :
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