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2003
Sonstige
OLG
OLG Celle
OLG Celle - Beschluss vom 12.05.2003
19 WF 111/03
Normen:
BGB
§
180
;
SGBVIII § 18 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 63
Rechtswirkungen einer durch den Träger der Jugendhilfe ausgesprochenen Mahnung
OLG Celle,
Beschluss
vom 12.05.2003
- Aktenzeichen 19 WF 111/03
DRsp Nr. 2004/19580
Rechtswirkungen einer durch den Träger der Jugendhilfe ausgesprochenen Mahnung
Eine durch den Träger der Jugendhilfe ausgesprochene Mahnung von Unterhaltsansprüchen löst Verzugswirkungen aus.
Normenkette:
BGB
§
180
;
SGBVIII § 18 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 63
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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