Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herzberg am Harz vom 16. August 2017 aufgehoben.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100,00 € festgesetzt.
I.
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