I. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 30. Dezember 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern streiten um die Rückführung ihrer am 25. Januar 2017 in C., ..., geborenen Tochter L. T.. Die aus S. stammenden Kindeseltern heirateten am 30. Juli 2016 in H., F.. Dort lebten sie zusammen mit dem aus einer vorangegangenen Beziehung der Kindesmutter stammenden Sohn F., als am 25. Januar 2017 ihre Tochter L. geboren wurde. L. hat die f. Staatsangehörigkeit und besuchte seit September 2020 in H., F., die Grundschule.
Am 8. Juni 2022 reiste die Kindesmutter mit L. und ihrem Sohn F. nach S., um dort Urlaub zu machen. Die Rückreise war mit dem Kindesvater für die letzte Augustwoche vereinbart.
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