Das Amtsgericht - Familiengericht - hat der Antragstellerin mit Beschluss vom 07.03.2006 raten- und beitragsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Die zuständige Bezirksrevisorin hat als Vertreterin der Staatskasse mit Schriftsatz vom 24.04.2006, eingegangen beim Amtsgericht am 27.04.2006, sofortige Beschwerde eingelegt. Am 02.05.2006 ist die Beschwerdeschrift der Antragstellerin zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt worden. Die Bezirksrevisorin macht geltend, nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin müssten für den Zeitraum bis einschließlich Mai 2006 Monatsraten in Höhe von 30 EUR festgesetzt werden; für den sich hieran anschließenden Zeitraum wurde im Hinblick auf eine ab diesem Zeitpunkt höhere Mietzahlung die ratenfreie Bewilligung nicht beanstandet.
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