Schadensersatz bei Unterhaltszahlungen an scheineheliches Kind
BGH, Urteil vom 19.12.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 56/88
DRsp Nr. 1992/1490
Schadensersatz bei Unterhaltszahlungen an scheineheliches Kind
»a) Es wird daran festgehalten, daß ein Ehemann von seiner (geschiedenen) Frau nicht aufgrund eines von dieser begangenen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, nach dem Recht der unerlaubten Handlungen Ersatz des Vermögensschadens verlangen kann, der ihm durch Unterhaltszahlungen an das scheineheliche Kind entstanden ist (Bestätigung von BGHZ 23, 215; 26, 217; 57, 229).b) Die Anwendung des § 826BGB kann allerdings in Betracht kommen, wenn zu dem Ehebruch eine sittenwidrige schädigende Verletzungshandlung der Ehefrau hinzutritt.