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1992
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG vom 03.07.1992
10 UF 12/91 - Ta.
Normen:
BGB
§ 1610a;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hannemann, § 1610a BGB LS 4
SchlHA 1992, 216
SchlHOLG - 03.07.1992 (10 UF 12/91 - Ta.) - DRsp Nr. 1994/13802
SchlHOLG,
vom 03.07.1992
- Aktenzeichen 10 UF 12/91 - Ta.
DRsp Nr. 1994/13802
Die gesetzliche Vermutung des §
1610a
BGB
gilt nicht für die Arbeitsunfallrente gemäß §§
547
,
580
RVO
.
Normenkette:
BGB
§ 1610a;
Fundstellen
LSK-FamR/Hannemann, § 1610a BGB LS 4
SchlHA 1992, 216
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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