Die Klägerin und die Beklagte sind die einzigen Kinder der am 14. Januar 1987 verstorbenen Apothekerin und Zahnärztin Dr. R. (Erblasserin). Diese hinterließ ein eigenhändiges Testament, in dem es heißt:
"Meine Tochter Johanna ... (Klägerin) erbt meine Apotheke ... als Vorerbe. Nacherbe ist meine Enkeltochter Sandra ... . Mein Ehemann ... erhält auf Lebenszeit von dem Gewinn der Apotheke monatlich 5. 000 DM.
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