Die nach §§ 621e Abs. 1,
Ein Verfahrensmangel liegt dann vor, wenn gegen eine Verfahrensnorm verstoßen wurde, die den Weg zum Beschluss oder die Art und Weise seines Erlasses betrifft; hierzu gehört es insbesondere auch, dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beachtet wird und dass gemäß §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|