LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 4594/00
Sittenwidrigkeit der Mithaft-Übernahme durch einen Ehegatten
OLG München, Urteil vom 26.04.2002 - Aktenzeichen 23 U 4461/01
DRsp Nr. 2004/9155
Sittenwidrigkeit der Mithaft-Übernahme durch einen Ehegatten
1. Auf einen Mithaftenden kommen grundsätzlich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit der Ehegattenbürgschaft nach § 138 Abs. 1BGB zur Anwendung. Die Übernahme einer Mithaftung ist danach sittenwidrig und damit unwirksam, wenn der Ehegatte, der die Haftung für den Ehepartner oder eine von ihm geführte Gesellschaft übernimmt, hierdurch krass finanziell überfordert wird. Das ist der Fall, wenn er voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die vertragliche Zinslast aus dem pfändbaren Teil eines Einkommens oder Vermögens zu tragen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.