OLG München - Urteil vom 26.04.2002
23 U 4461/01
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 441
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 4594/00

Sittenwidrigkeit der Mithaft-Übernahme durch einen Ehegatten

OLG München, Urteil vom 26.04.2002 - Aktenzeichen 23 U 4461/01

DRsp Nr. 2004/9155

Sittenwidrigkeit der Mithaft-Übernahme durch einen Ehegatten

1. Auf einen Mithaftenden kommen grundsätzlich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit der Ehegattenbürgschaft nach § 138 Abs. 1 BGB zur Anwendung. Die Übernahme einer Mithaftung ist danach sittenwidrig und damit unwirksam, wenn der Ehegatte, der die Haftung für den Ehepartner oder eine von ihm geführte Gesellschaft übernimmt, hierdurch krass finanziell überfordert wird. Das ist der Fall, wenn er voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die vertragliche Zinslast aus dem pfändbaren Teil eines Einkommens oder Vermögens zu tragen.