BGH, Urteil vom 02.11.1995 - Aktenzeichen IX ZR 222/94
DRsp Nr. 1996/93
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
»Die Bürgschaft eines Ehegatten, die seine Leistungsfähigkeit weit übersteigt, ist in der Regel sittenwidrig, wenn der Gläubiger das Darlehen schon in erheblichem Umfang ausgezahlt hatte, ehe er die Bürgschaft verlangte, obwohl er von Anfang an deren Notwendigkeit kannte und den Darlehensnehmer hierüber nicht aufklärte.«