Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 500 €.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung von Ordnungsmitteln wegen der Nichtbefolgung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung.
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