1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 2. Mai 2018 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
In dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht der Antragstellerin für das Ehescheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt mit der Maßgabe, dass die Antragstellerin ab Juni 2018 Raten von monatlich 59 EUR auf die Verfahrenskosten zu zahlen hat.
Mit ihrer hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde erstrebt die Antragstellerin ratenfreie Verfahrenskostenhilfe.
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