Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.492,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die von dem Amtsgericht in einem Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft getroffene Kostenentscheidung.
Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten. Das Scheidungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen ... beim Amtsgericht - Familiengericht - Dieburg rechtshängig. Im Scheidungsverbund wird Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt geltend gemacht.
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