Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 307/1999 des Rates vom 8. Februar 1999 (ABl. L 38, S. 1) Art. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2002, 210
EuGH Slg. 2001, I-8225
EuZW 2002, 154
EuroAS 2002, 13
SGb 2002, 211
SuP 2002, 190
Vorinstanzen:
SG Trier, vom 17.05.2000
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Persönlicher Geltungsbereich - Familienangehörige eines Arbeitnehmers - Recht, sich auf diese Eigenschaft zu berufen, um die Gemeinschaftsbestimmungen über die Leistungen bei Arbeitslosigkeit für sich in Anspruch zu nehmen - Ausschluss
EuGH, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen Rs C-189/00
DRsp Nr. 2002/16110
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Persönlicher Geltungsbereich - Familienangehörige eines Arbeitnehmers - Recht, sich auf diese Eigenschaft zu berufen, um die Gemeinschaftsbestimmungen über die Leistungen bei Arbeitslosigkeit für sich in Anspruch zu nehmen - Ausschluss
Die vom Gerichtshof im Urteil vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 (Kermaschek) vorgenommene Auslegung von Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 67 bis 71a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 307/1999 des Rates vom 8. Februar 1999, hat Bestand.
Normenkette:
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