Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 15. März 2017 werden auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2, 3 und 4 verworfen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten zu 2, 3 und 4 wenden sich gegen die Anordnung einer Pflegschaft zugunsten einer durch Testament errichteten Stiftung von Todes wegen.
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