Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 17. Juni 2011 abgeändert; der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Verfahrenswertbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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