Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.
2.Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 9. April 2014 - 323 F 90/13 - wird auf Kosten der Antragsgegnerin als unzulässig verworfen.
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