Bei der Festsetzung des Streitwerts wurde nicht berücksichtigt, dass mit der Widerklage ein Schadensersatzanspruch gemäß §
Die Beschwer berechnet sich wie folgt:
Die Klägerin hat die Verurteilung durch das Landgericht hinsichtlich der Widerklage nur insoweit angegriffen, als sie zur Zahlung von 19.201,12 EUR verurteilt worden ist. Mit ihrer Berufung hat sie insoweit Erfolg gehabt, als das Berufungsgericht die Forderung des Beklagten in Höhe von 12,52 EUR und 277,61 EUR als nicht begründet angesehen sowie der Beklagte die Widerklage in Höhe von 2.129,38 EUR zurückgenommen hat.
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