Die Klägerin bezog bis Januar 2006 Kindergeld für ihre am 20.11.1983 geborene Tochter N. Nach Abbruch der Schulausbildung nahm die Tochter der Klägerin an einem Fernlehrgang "Abitur" des Instituts ... GmbH, ..., (im folgenden I ...) teil (s. Teilnahmebescheinigung, Bl. 117 der
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