Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 01.03.2023 wird dahingehend abgeändert, dass den Beschwerdeführern zusätzlich die Teilbereiche der elterlichen Sorge Umgangsbestimmungsrecht und Regelung von Kindergartenangelegenheiten für das Kind Vorname1 Nachname1, geboren am XX.XX.2020, entzogen werden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beschwerdeführer zu tragen.
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