Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 14.11.2022 wird
zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Der Antragsteller (zukünftig Kindesvater), türkischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin (zukünftig Kindesmutter), gleichfalls türkische Staatsangehörige, streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre beiden Kinder L..., geboren 2018 und M.., geboren 2021.
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