1.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oberhausen vom 9.9.2009 wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
2.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.500 €
3.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus O bewilligt.
4.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J aus O bewilligt.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
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