Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 24.3.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Absatz 2 des Tenors wie folgt gefasst wird.
Umgänge des Vaters mit dem Kind werden für die Dauer von einem Jahr ab Erlass des Senatsbeschlusses ausgeschlossen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500 € festgesetzt.
Hinsichtlich der Entscheidung über den Umgangsausschluss wird die Rechtsbeschwerde zugelassen. Im Übrigen findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.
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