Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 11.10.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Coesfeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend ihr Kind
U, geboren am 5.6.2008.
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