1.
Das Verfahren wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
2.
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 18.02.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 29.01.2009
– 57 F 241/08 – abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin N aus C für folgenden Klageantrag ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt:
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, dem Antragsteller zu Händen seines Vaters als gesetzlichen Vertreter
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