AG Gifhorn, vom 22.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 288/03
Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
OLG Celle, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen 15 UF 208/03
DRsp Nr. 2005/13545
Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Kündigt ein unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind ein begonnenes Ausbildungsverhältnis und beginnt es auch den angekündigten Schulbesuch nicht wieder, so verletzt es seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig mit der Folge, dass der Unterhaltsanspruch wegfällt und das Kind seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit verdienen muss.