OLG Celle - Urteil vom 18.02.2004
15 UF 208/03
Normen:
BGB § 1601 § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 209
Vorinstanzen:
AG Gifhorn, vom 22.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 288/03

Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

OLG Celle, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen 15 UF 208/03

DRsp Nr. 2005/13545

Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Kündigt ein unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind ein begonnenes Ausbildungsverhältnis und beginnt es auch den angekündigten Schulbesuch nicht wieder, so verletzt es seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig mit der Folge, dass der Unterhaltsanspruch wegfällt und das Kind seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit verdienen muss.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1610 Abs. 2 ;
Vorinstanz: AG Gifhorn, vom 22.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 288/03
Fundstellen
OLGReport-Celle 2004, 209