I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Zahlung von Trennungsunterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau. Zentraler Streitpunkt des Ausgangsverfahrens ist die Frage der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau wegen ehelichen Fehlverhaltens oder Aufnahme einer neuen eheähnlichen Beziehung.
1. Aus der 1986 geschlossenen Ehe des Beschwerdeführers und seiner seit April 2001 getrennt lebenden Ehefrau sind drei Kinder hervorgegangen, welche seit der Trennung bei der Ehefrau leben.
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