OLG Celle - Beschluss vom 03.04.2007
21 UF 163/06
Normen:
BGB § 1666 Abs. 1 § 1684 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 868
OLGReport-Celle 2007, 868
Vorinstanzen:
AG Neustadt am Rübenberge, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 31 F 129/05

Umfang des Umgangsrechts der Eltern bei Übertragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt

OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 21 UF 163/06

DRsp Nr. 2008/22242

Umfang des Umgangsrechts der Eltern bei Übertragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt

Normenkette:

BGB § 1666 Abs. 1 § 1684 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Mutter, mit der sie die Wiederherstellung ihrer vollen elterlichen Sorge für ihre Tochter C., hilfsweise ein intensiveres sich zeitlich gestaffelt ausweitendes Umgangsrecht erstrebt, ist nur teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - begründet.

Elterliche Sorge:

Wegen einer zumindest bis auf Weiteres bestehenden Gefährdung des Kindeswohls, ist gemäß § 1666 Abs. 1 BGB zwar nicht die Entziehung der gesamten elterlichen Sorge, jedoch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für C. auf das Jugendamt begründet.