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1996
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 21.10.1996
26 WF 131/96
Normen:
BSHG
§
91
Abs.
4
;
UVG
§
7
;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1117
OLGReport-Köln 1997, 49
Unterhaltsberechtigter; Grundbesitz; Rückübertragung
OLG Köln,
Beschluß
vom 21.10.1996
- Aktenzeichen 26 WF 131/96
DRsp Nr. 1997/3698
Unterhaltsberechtigter; Grundbesitz; Rückübertragung
»Es entspricht dem durch §
91
Abs.
4
BSHG
deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers, auch im Rahmen des §
7
UVG
eine Rückübertragung auf den Unterhaltsberchtigten oder eine Einzugsermächtigung zu dessen Gunsten zuzulassen.«
Normenkette:
BSHG
§
91
Abs.
4
;
UVG
§
7
;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1117
OLGReport-Köln 1997, 49
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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