Der Kläger begehrt Abänderung eines Urteils, nach dem er verpflichtet ist, an die Beklagte Trennungsunterhalt von monatlich 1.693 DM zu zahlen.
Die seit 1966 verheirateten Parteien, trennten sich im Jahr 1993. Das Scheidungsverfahren ist seit März 1994 anhängig. Die Eheleute waren Miteigentümer zu je 1/2 eines Hausgrundstücks in Hamburg. Der Kläger übernahm den Miteigentumsanteil der Beklagten und zahlte ihr dafür 1995 einen Betrag von 203.500 DM.
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