1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2017 - 9 Sa 384/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2017 -
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen!
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