Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 24.03.2017 gegen die Wertfestsetzung im Beschluss vom 22.03.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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